DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Hamburgs Otele

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Philip Otele vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Otele war in der 79. Minute der Bundesligapartie bei Werder Bremen am 18. April 2026 von Schiedsrichter Florian Exner des Feldes verwiesen worden.
Ein Spiel Innenraumverbot für HSV-Co-Trainer Favé
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Loïc Favé, Co-Trainer des Bundesligisten Hamburger SV, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Favé hatte sich in der Nachspielzeit der Bundesligapartie bei Werder Bremen am 18. April 2026 unsportlich verhalten und daraufhin von Schiedsrichter Florian Exner die Rote Karte gesehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Innenraumverbot für HSV-Physio Roussis
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tim Roussis, Physiotherapeut des Bundesligisten Hamburger SV, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Physiotherapeut darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Roussis hatte sich in der Nachspielzeit der Bundesligapartie bei Werder Bremen am 18. April 2026 unsportlich verhalten und daraufhin von Schiedsrichter Florian Exner die Rote Karte gesehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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