DFB-Sportgericht

DFB-Sportgericht belegt Antwerpen und Döpper mit Ausübungsverboten

28.08.2025
Wegen unsportlichen Verhaltens in Form des § 6a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung bestraft: Marco Antwerpen und Frank Döpper (v.l.) Foto: IMAGO

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus im Verfahren gegen Pro Lizenz-Inhaber Marco Antwerpen und A Lizenz-Inhaber Frank Döpper sein Urteil gefällt. Gegen Marco Antwerpen wurde wegen unsportlichen Verhaltens in Form des § 6a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung ein Ausübungsverbot der Trainertätigkeit von zwölf Monaten ausgesprochen. Gegen Frank Döpper wurde ein Ausübungsverbot von drei Monaten verhängt.

Nach der Beweisaufnahme sah es das Gericht als erwiesen an, dass die beiden im Vorfeld des Endspiels um den NFV-Pokal am 24. Mai 2025 in Osnabrück zwischen dem VfL Osnabrück und dem TuS Blau-Weiß Lohne als Trainer und Co-Trainer des VfL Osnabrück versucht haben, einen in der betreffenden Spielzeit von Osnabrück an Lohne verliehenen Spieler davon abzuhalten, an dem Spiel mitzuwirken. Sie forderten dazu ein weiteres Mitglied des Trainerteams auf, mit dem an Lohne verliehenen Spieler in Kontakt zu treten und diesem zu vermitteln, dass es mit Blick auf seine Rückkehr nach Osnabrück in der darauffolgenden Saison besser sei, wenn er nicht an dem Pokalendspiel teilnehme. Damit haben es beide unternommen, auf den sportlichen Wettbewerb durch unbefugte Beeinflussung einzuwirken in der Absicht, der Mannschaft des VfL Osnabrück einen Vorteil zu verschaffen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles sowie zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Sachverhalts hatte der DFB-Kontrollausschuss die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt.

Geleitet wurde diese von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Das Gericht hält den Hauptbelastungszeugen für glaubwürdig und seine Aussagen für glaubhaft. Sie sind weitgehend konsistent zu seinen vorherigen Einlassungen und werden auch untermauert durch seine emotionale Betroffenheit, die sich heute im Rahmen der Beweisaufnahme zeigte. Auch werden sie gestützt durch weitere Zeugenaussagen, die den Sachverhalt im Wesentlichen bestätigen. Bei der Strafzumessung hatten wir das Ausmaß der individuellen Schuld zu berücksichtigen, hier gehen wir davon aus, dass die Vorgänge maßgeblich von Herrn Antwerpen initiiert wurden. Dafür sprechen auch die Rollen innerhalb des Trainerteams als Cheftrainer und Assistent. Zu Gunsten der Herren Antwerpen und Döpper war zu berücksichtigen, dass es nicht zur Spielbeeinflussung gekommen ist und dass beide bisher sportgerichtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind."

Gegen das Urteil ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.  

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: sl