DFB-Sportgericht

Sportgericht verwirft Einspruch gegen Diaz-Platzverweis

16.03.2026
Gelb-Rote Karte in Leverkusen bleibt bestehen: Bayern-Profi Luis Diaz (3.v.l.) Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Bayern München gegen die Gelb‑Rote Karte von Luis Díaz aus dem Bundesligaspiel bei Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren als unbegründet verworfen. Damit bleibt die damit verbundene automatische Sperre für ein Meisterschaftsspiel bestehen.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgericht, erläutert die Entscheidung: "Schiedsrichter Dingert hat auf Nachfrage angegeben, dass er wahrgenommen habe, dass Spieler Diaz beim Sprint in den Strafraum ohne Einwirkung des Leverkusener Torwartes abgehoben sei, was er als unsportliche Schwalbe bewertet habe. Zwar habe er den späteren Treffer am Fuß erst nach Ansicht der Videoaufnahmen nach dem Spiel wahrgenommen. Aber auch unter Berücksichtigung dessen hätte Spieler Diaz zuvor den Kontakt gesucht und gefunden, seine Entscheidung sei daher nicht komplett falsch gewesen."

Oberholz weiter: "Dass die Entscheidung des Schiedsrichters unter Berücksichtigung der Fernsehbilder wahrscheinlich so nicht erfolgt wäre, ist für die sportgerichtliche Wertung nicht erheblich. Entscheidend ist, dass sich der Vorgang als Tatsachenentscheidung darstellt, die nur dann korrigiert werden kann, wenn sie gravierend, offenkundig und ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist. Das ist hier nicht der Fall."

Luis Díaz war in der 84. Minute des Bundesligaspiels gegen Bayer Leverkusen mit der Gelb-Roten-Karte des Feldes verwiesen worden. Grundsätzlich zieht eine Gelb-Rote Karte eine automatische Sperre von einem Spiel nach sich, der Weltfußballverband FIFA schützt prinzipiell die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Einzige Ausnahme gemäß § 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB: Wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann gemäß § 15 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

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Autor: sl