DER DFB
DFB setzt positive finanzielle Entwicklung fort

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in seiner Sitzung am 31. Mai den Jahresabschluss 2025 verabschiedet. Im Jahr seines 125-jährigen Bestehens erzielte der DFB e.V. einen Jahresüberschuss in Höhe von 19,2 Millionen Euro. Durch das Ergebnis wächst das Eigenkapital auf 188 Millionen Euro, die Eigenkapitalquote beträgt 51 Prozent.
Die DFB GmbH & Co. KG hat die Umsatzerlöse auch ohne großes Turnier der Männer-Nationalmannschaft auf hohem Niveau gehalten, während der DFB e.V. seine finanzielle Substanz weiter stärkte. Diese Stabilität versetzt den Verband in die Lage, Verbindlichkeiten für den Bau des DFB-Campus weiter abzubauen und zugleich gezielt in die Zukunft des Fußballs zu investieren.
Die Kennzahlen im Detail gibt es in einer Galerie am Ende des Textes.
Ausführliche Informationen zum Jahresabschluss 2025 können dem DFB-Finanzbericht 2025 entnommen werden.
"Wirtschaftliche Vernunft die Basis für unser Handeln"
DFB-Präsident Bernd Neuendorf sagt: "Wirtschaftliche Vernunft wird auch in Zukunft die Basis für unser Handeln sein. Der gewonnene finanzielle Spielraum bildet die Grundlage für Investitionen, insbesondere in die auf dem DFB-Bundestag verabschiedete DFB-Strategie 2030."
Schatzmeister Stephan Grunwald erklärt: "Wir leben in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Der erfolgreiche Jahresabschluss 2025 zeigt aber, dass sich der DFB auf einem stabilen Kurs befindet. Es bleibt unser ambitioniertes Ziel, am Jahresende 2029 schuldenfrei zu sein. Darüber hinaus nutzen wir unsere finanzielle Stabilität für die Entwicklung des Fußballs."
Generalsekretär Dr. Holger Blask sagt: "Diese wirtschaftliche Entwicklung ist bemerkenswert. Sie ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis vieler richtiger Entscheidungen und des Engagements der ehren- und hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen im gesamten DFB. Mein besonderer Dank gilt allen Partnern für ihr Engagement. Dieses trägt maßgeblich zu diesem Ergebnis bei und ermöglicht es uns, die notwendigen Investitionen zu tätigen, um unsere ambitionierten Ziele aus der Strategie 2030 zu erreichen und den Fußball in Deutschland zukunftssicher zu machen."
Stand zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2006, 2014 und 2015
Dem DFB e.V. wurde mit Bescheiden vom 21. Dezember 2022 die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 rückwirkend entzogen. Gegen die geänderten Steuerbescheide hat der Verband Anfang 2023 fristgerecht Einsprüche eingelegt und diese ausführlich begründet. Zwischenzeitlich hat das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe die Bearbeitung der Einsprüche zuständigkeitshalber übernommen. Zum weiteren Verfahrensverlauf und der Verfahrensdauer können vom Verband derzeit keine Angaben gemacht werden. Die streitigen Steuerforderungen wurden in voller Höhe beglichen und sind im Falle einer erfolgreichen Anfechtung der Bescheide an den DFB zu erstatten.
Dem DFB wurde im Jahr 2017 rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 entzogen. Gegen die geänderten Steuerbescheide hat der DFB fristgerecht Einspruch eingelegt. Die Einsprüche wurden durch Einspruchsentscheidung vom 9. August 2022 zurückgewiesen. Daraufhin hat der DFB gegen die Bescheide am 12. September 2022 Klage beim zuständigen Finanzgericht in Kassel erhoben. Das Klageverfahren wurde durch Beschluss des Finanzgerichtes ausgesetzt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bußgeldverfahrens gegen den DFB. Erstinstanzlich wurde der DFB vom Landgericht Frankfurt zu einer Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro verurteilt. Dagegen hat der DFB fristgerecht Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe erhoben. Zum weiteren Verfahrensverlauf und der Verfahrensdauer können keine Angaben gemacht werden; beides liegt in der Verantwortung des Bundesgerichtshofs. Die streitigen Steuerforderungen wurden in voller Höhe beglichen und sind im Falle einer erfolgreichen Anfechtung der Bescheide an den DFB zu erstatten.
Kategorien: DER DFB, DFB GmbH & Co. KG
Autor: dfb

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