DFB-Sportgericht
DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung im Fall Dresden

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden vertagt. Dazu erklärt Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, im Anschluss an die mündliche Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main: "Nach Abschluss der heutigen Beweisaufnahme erhalten Dynamo Dresden und der DFB-Kontrollausschuss bis zum 4. August Gelegenheit, ergänzend Stellung zu nehmen. Das Bundesgericht wird dann am 6. August im schriftlichen Verfahren eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann."
Dynamo Dresden und der DFB-Kontrollausschuss hatten jeweils Berufung gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni 2026 eingelegt. Der Verein war vom Sportgericht wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro sowie zu einem teilweisen Zuschauerausschluss für zwei Heimspiele verurteilt worden. Bis zu 30.400 Euro der Geldstrafe könnten für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Hinsichtlich des Zuschauer-Teilausschlusses wurde angeordnet, dass die nächsten beiden auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiele unter Schließung der "K-Blöcke" (K1 bis K5) auszutragen sind. Für eines dieser Heimspiele wurde die Vollstreckung der Maßnahme bis zum 30. Juni 2027 zur Bewährung ausgesetzt.
Vorfälle im Spiel gegen Hertha BSC
Darüber hinaus wurden der SG Dynamo Dresden und Hertha BSC aufgelegt, unter Einbeziehung der DFB-Abteilung Sicherheit ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu erstellen und umzusetzen. Dieses sieht unter anderem vor, dass bei den nächsten beiden direkten Vergleichen beider Vereine jeweils nur die Hälfte des zulässigen Gästekontingents angefordert und abgegeben werden darf. Die Gästetickets sind zu personalisieren. Zudem müssen beide Vereine bei den jeweiligen Auswärtsspielen mindestens 30 eigene qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen. Diese ausgesprochenen Auflagen würden auch für ein mögliches DFB-Pokalspiel beider Vereine gegeneinander in der Saison 2026/2027 gelten.
Dem Verfahren lagen die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 zugrunde. Im Dresdner Zuschauerblock wurden insgesamt 27 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Nachdem es zuvor zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern beider Vereine sowie Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gekommen war, überstiegen mindestens 60 Dresdner Anhänger aus dem Bereich des K-Blocks die Begrenzung zum Innenraum und rannten über das Spielfeld in Richtung des Gästeblocks. Dabei wurden gezielt Bengalische Feuer und Feuerwerksraketen auf Berliner Anhänger sowie in Richtung des Gästeblocks abgefeuert.
Die pyrotechnischen Gegenstände gingen teilweise im Gästeblock selbst nieder, teilweise blieben sie im Fangnetz hängen oder fielen in den Innenraum, in dem sich zahlreiche Personen aufhielten. Das Spiel musste für 19 Minuten unterbrochen werden. Insgesamt wurden mindestens 17 Personen verletzt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

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