DFB-Bundesgericht
DFB-Bundesgericht setzt Kaufmann-Verhandlung neu an

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündliche Berufungsverhandlung in der Causa Philipp Kaufmann für Mittwoch, 5. März 2025, 13 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt neu terminiert. Geleitet wird die Sitzung von Oskar Riedmeyer, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.
Ursprünglich sollte die Verhandlung bereits am 14. Februar 2025 stattfinden. Philipp Kaufmann, der mittlerweile aus sportlichen Gründen freigestellte Geschäftsführer Sport des Drittligisten VfL Osnabrück, hatte allerdings kurzfristig um eine Verlegung gebeten.
Das DFB-Sportgericht hatte Kaufmann am 13. Januar 2025 in mündlicher Verhandlung wegen eines unsportlichen Verhaltens verboten, für die Dauer von zwei Monaten ein Amt innerhalb des DFB, seiner Mitgliedsverbände und deren Vereine auszuüben. Darüber hinaus verhängte es gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro.
Der ehemalige Osnabrücker Sport-Geschäftsführer habe nach Ansicht des Sportgerichts dem Vierten Offiziellen Nico Dönges nach Schlusspfiff des Drittligaspiels zwischen Viktoria Köln und dem VfL Osnabrück am 8. Dezember 2024 aus Verärgerung über einen verweigerten Handschlag ohne Verletzungsabsicht einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter - beziehungsweise Rückenbereich gegeben und damit in die körperliche Integrität des Unparteiischen eingegriffen. Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts hat Kaufmann Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Bundesgericht, DFB-Sportgericht
Autor: mm

DFB-Sportgericht: Geldstrafe gegen MSV Duisburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 65.850 Euro verurteilt.

54.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des DFB belegt den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro.

204.430 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des DFB hat Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 204.430 Euro belegt.