DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht hebt Sperre gegen Schalkes Ndiaye auf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den im Zweitligaspiel zwischen der SV Elversberg und dem FC Schalke 04 am 12. April 2026 gegen Schalkes Moussa Ndiaye ausgesprochenen Feldverweis aufgehoben. Eine automatisch eintretende Sperre entfällt damit. Die erste in diesem Spiel verhängte Verwarnung (Gelbe Karte) gegen den Spieler bleibt bestehen.
In der 51. Minute war der Schalker Verteidiger nach einem vermeintlichen Foulspiel mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen worden, nachdem Moussa Ndiaye bereits in der 7. Spielminute mit der Gelben Karte verwarnt worden war. Nach Auswertung der Fernsehbilder und einer Stellungnahme des Unparteiischen stellte das DFB-Sportgericht jedoch fest, dass nicht Ndiaye, sondern sein Gegenspieler das Foul begangen hatte. Schiedsrichter Bacher räumte ein, dass er sich in Bezug auf den regelwidrig vorgehenden Spieler geirrt und der Spieler Ndiaye in dieser Szene auch keine anderweitige Unsportlichkeit begangen habe.
Damit liegt eine irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters vor, die ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist. In diesem Ausnahmefall ist gemäß § 11 Nr. 3. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Aufhebung der verhängten Sanktion möglich.
Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann gemäß § 15 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.
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Autor: sl

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