DFB-Sportgericht
48.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutscher Fußball-Bund (DFB) hat den Zweitbundeslligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 31. Oktober 2025 zündeten Hannoveraner Zuschauer 36 Bengalische Feuer und 19 Blinker. Das Spiel musste aufgrund dessen für annähernd sieben Minuten unterbrochen werden. Zudem verschafften sich vor dem Spiel mehrere hundert Hannoveraner Anhänger unkontrolliert Einlass in den Gästeblock. Dabei wurden 15 Ordner verletzt, von denen einer ins Krankenhaus verbracht werden musste. Zudem wurde die Einlassschleuse durch das Eindringen der Hannoveraner Anhänger beschädigt. Außerdem verschmutzten und beschädigten Hannoveraner Zuschauer während des Spiels die Toilettenanlagen im Gastbereich und sorgten durch Pyrotechnik für einen circa vier Quadratmeter großen Schaden am Ballfangnetz.
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Autor: dfb
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Jeweils 260.000 Euro Geldstrafe für Bayern und Stuttgart
Nach den massiven Pyrotechnik-Vorkommnissen im Rahmen des DFB-Pokalendspiels zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart in Berlin hat das Sportgericht des DFB beide Finalisten mit Geldstrafen von jeweils 260.000 Euro belegt.

DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung im Fall Dresden
Das Bundesgericht des DFB hat eine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden vertagt. "Das Bundesgericht wird am 6. August eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann", sagt Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des Bundesgerichts.

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.