DFB-Sportgericht
48.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutscher Fußball-Bund (DFB) hat den Zweitbundeslligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 31. Oktober 2025 zündeten Hannoveraner Zuschauer 36 Bengalische Feuer und 19 Blinker. Das Spiel musste aufgrund dessen für annähernd sieben Minuten unterbrochen werden. Zudem verschafften sich vor dem Spiel mehrere hundert Hannoveraner Anhänger unkontrolliert Einlass in den Gästeblock. Dabei wurden 15 Ordner verletzt, von denen einer ins Krankenhaus verbracht werden musste. Zudem wurde die Einlassschleuse durch das Eindringen der Hannoveraner Anhänger beschädigt. Außerdem verschmutzten und beschädigten Hannoveraner Zuschauer während des Spiels die Toilettenanlagen im Gastbereich und sorgten durch Pyrotechnik für einen circa vier Quadratmeter großen Schaden am Ballfangnetz.
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Autor: dfb

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.

359.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das Sportgericht des DFB belegt den FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 359.000 Euro.