DFB-Sportgericht
48.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutscher Fußball-Bund (DFB) hat den Zweitbundeslligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 31. Oktober 2025 zündeten Hannoveraner Zuschauer 36 Bengalische Feuer und 19 Blinker. Das Spiel musste aufgrund dessen für annähernd sieben Minuten unterbrochen werden. Zudem verschafften sich vor dem Spiel mehrere hundert Hannoveraner Anhänger unkontrolliert Einlass in den Gästeblock. Dabei wurden 15 Ordner verletzt, von denen einer ins Krankenhaus verbracht werden musste. Zudem wurde die Einlassschleuse durch das Eindringen der Hannoveraner Anhänger beschädigt. Außerdem verschmutzten und beschädigten Hannoveraner Zuschauer während des Spiels die Toilettenanlagen im Gastbereich und sorgten durch Pyrotechnik für einen circa vier Quadratmeter großen Schaden am Ballfangnetz.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.