DFB-Sportgericht
98.325 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.325 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.775 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 5. Dezember 2025 zündeten Düsseldorfer Anhänger mindestens 25 Bengalische Feuer sowie sechs Feuerwerksbatterien. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um etwa eine Minute. Im weiteren Spielverlauf wurden mindestens zwölf weitere pyrotechnische Gegenstände im Düsseldorfer Zuschauerblock abgebrannt. Darüber hinaus warfen Düsseldorfer Zuschauer in der 82. Minute mindestens drei Becher in den Innenraum, ein Werfer konnte identifiziert werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
52.800 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
In der 14. Minute des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 13. Dezember 2025 zündeten Bochumer Anhänger 30 pyrotechnische Gegenstände sowie fünf Raketen. Das Spiel musste daraufhin für neun Minuten unterbrochen werden. In der 17. Minuten zündeten Bochumer Zuschauer zudem drei Blinker.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Schalkes Dzeko
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