DFB-Sportgericht
98.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart am 26. August 2025 zündeten Braunschweiger Zuschauer vor, während und nach der Partie 30 Blinker, zehn Rauchfackeln, 46 Bengalische Feuer und schossen 31 Raketen ab.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
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Bundesgericht verhandelt Dresden-Berufung am Dienstag
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