DFB-Sportgericht
66.950 Euro Geldstrafe für Alemannia Aachen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 66.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 22.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Drittligaspiels gegen Energie Cottbus wurden im Aachener Zuschauerbereich bereits vor Spielbeginn mindestens 60 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Fackeln) gezündet. Zudem wurden aus mindestens acht im Aachener Zuschauerbereich gezündeten Feuerwerksbatterien heraus jeweils zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgeschossen. Während des Spiels und nach Spielschluss wurden im Aachener Zuschauerbereich weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet; im Spiel unter anderem in der 13. und 43. Spielminute, sowie in der 54. und 62. Spielminute.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Sportgericht gibt Einspruch von Vincent Wagner statt
Das Sportgericht des DFB hat nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main dem Einspruch von Vincent Wagner gegen das Urteil des Einzelrichters des DFB-Sportgerichts vom 7. September 2026 stattgegeben.

DFB-Sportgericht verhandelt Wagner-Einspruch
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute am DFB-Campus in Frankfurt über den Einspruch von Elversberg-Trainer Vincent Wagner gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 7. September.

Drei Spiele Sperre für Duisburgs Lobinger
Das DFB-Sportgericht hat Lex-Tyger Lobinger vom MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.