DFB-Sportgericht
12.000 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Dem Urteil liegt ein Vorfall aus der Drittligapartie vom 4. März 2026 in Essen zwischen Rot-Weiss Essen und Waldhof Mannheim zugrunde: In der 52. Spielminute wurde im Mannheimer Fanblock ein Knallkörper gezündet. In der Folge ging Essens Torhüter Felix Wienand zu Boden, das Spiel wurde für 47 Minuten unterbrochen, der Torhüter musste verletzungsbedingt ausgewechselt werden.
Verantwortliche Person ermittelt
Das Urteil stützt sich auf die Schiedsrichterberichte, die Berichte der DFB-Sicherheitsaufsicht, eine Inaugenscheinnahme der TV-Bilder sowie weitere Videoaufzeichnungen und Stellungnahmen.
Zur Urteilsbegründung sagt Torsten Becker, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und zuständige Einzelrichter: "Bei der Strafhöhe haben wir einerseits berücksichtigt, dass es infolge des Vorfalls zu einer längeren Spielunterbrechung kam und ein Spieler verletzungsbedingt ausgewechselt werden musste. Von Bedeutung für das Strafmaß war andererseits aber in besonderem Maße, dass die verantwortliche Person ermittelt werden konnte. Da nun die Möglichkeit einer Regressnahme besteht, haben wir bei der Bemessung der Strafhöhe auch deren Vollstreckbarkeit berücksichtig."
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: sl

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