DFB-Sportgericht
91.140 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 91.140 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 30.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn der zweiten Hälfte des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 20. Dezember 2025 zündeten Dresdner Zuschauer mindestens 86 Bengalische Feuer und Farbfackeln und schossen zudem neun Raketen ab. Das Spiel musste daraufhin für ungefähr vier Minuten unterbrochen werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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