DFB-Sportgericht
90.700 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 90.700 Euro belegt.
Im Rahmen des Drittligaspiels am 10. Mai 2025 gegen Dynamo Dresden gelangten ab der 78. Spielminute mindestens 50 Mannheimer Zuschauer in den Innenraum. Die Partie musste daraufhin in der 85. Minute für ungefähr zehn Minuten unterbrochen werden, um durch eine Ordnerkette ein Aufeinandertreffen mit ebenfalls in den Innenraum gelangten Dresdner Anhängern zu vermeiden. Nach Schlusspfiff schossen Mannheimer Zuschauer zudem gezielt mindestens 20 Raketen in den Innenraum und brannten einen Blinker sowie ein Bengalisches Feuer ab.
Gegen das Urteil hat der Verein Einspruch eingelegt.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.