DFB-Sportgericht
90.700 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 90.700 Euro belegt.
Im Rahmen des Drittligaspiels am 10. Mai 2025 gegen Dynamo Dresden gelangten ab der 78. Spielminute mindestens 50 Mannheimer Zuschauer in den Innenraum. Die Partie musste daraufhin in der 85. Minute für ungefähr zehn Minuten unterbrochen werden, um durch eine Ordnerkette ein Aufeinandertreffen mit ebenfalls in den Innenraum gelangten Dresdner Anhängern zu vermeiden. Nach Schlusspfiff schossen Mannheimer Zuschauer zudem gezielt mindestens 20 Raketen in den Innenraum und brannten einen Blinker sowie ein Bengalisches Feuer ab.
Gegen das Urteil hat der Verein Einspruch eingelegt.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.

30.800 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Mainzer Nebel
Das Sportgericht des DFB belegt Paul Nebel vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.