DFB-Sportgericht
79.800 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 79.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 7. November 2025 zündeten Dresdner Zuschauer vor und während der Partie insgesamt 92 Bengalische Feuer und einen Böller.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

DFB-Sportgericht: Geldstrafe gegen MSV Duisburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 65.850 Euro verurteilt.

54.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des DFB belegt den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro.

204.430 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des DFB hat Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 204.430 Euro belegt.