DFB-Sportgericht
79.800 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 79.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 7. November 2025 zündeten Dresdner Zuschauer vor und während der Partie insgesamt 92 Bengalische Feuer und einen Böller.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Sportgericht gibt Einspruch von Vincent Wagner statt
Das Sportgericht des DFB hat nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main dem Einspruch von Vincent Wagner gegen das Urteil des Einzelrichters des DFB-Sportgerichts vom 7. September 2026 stattgegeben.

DFB-Sportgericht verhandelt Wagner-Einspruch
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute am DFB-Campus in Frankfurt über den Einspruch von Elversberg-Trainer Vincent Wagner gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 7. September.

Drei Spiele Sperre für Duisburgs Lobinger
Das DFB-Sportgericht hat Lex-Tyger Lobinger vom MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.