DFB-Sportgericht
55.500 Euro Geldstrafe für VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 55.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 18.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2026 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 23. August 2025 zündeten Bochumer Anhänger 84 pyrotechnische Gegenstände und schossen drei Raketen ab.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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