DFB-Sportgericht
54.200 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 54.200 Euro belegt.
Vor dem Zweitligaspiel beim VfL Bochum am 27. September 2025 brannten Düsseldorfer Anhänger mindestens 52 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um zehn Minuten. Darüber hinaus übten Düsseldorfer Zuschauer bei Stadionöffnung so großen Druck auf die Sperren und Kräfte der Einlasskontrollen aus, dass es mindestens 30 Personen gelang, unbefugt in den Gastbereich des Stadions einzudringen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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