DFB-Sportgericht

52.800 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

30.10.2026
Pyrotechnik und Becherwurf: DFB-Sportgericht verhängt Strafe gegen Osnabrück Foto: dpa Picture-Alliance

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.100 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. März 2027 nachzuweisen wäre.

Vor und während des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 2. September 2026 zündeten Osnabrücker Anhänger 77 Blinker, 21 Bengalische Feuer und eine Rakete. Darüber hinaus warfen Osnabrücker Zuschauer in der 85. Minuten zwei Getränkebecher in Richtung Spielfeld. 

Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb