DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für RSV Eintracht 1949

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten RSV Eintracht 1949 im schriftlichen Verfahren wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1700 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 17. August 2025 hatte ein Eintracht-Zuschauer einen Kaiserslauterer Spieler auf diskriminierende Art und Weise beleidigt.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

44.400 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 44.400 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Hamburgs Schulz
Das DFB-Sportgericht belegt Victoria Schulz vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Herthas Kownacki
Das DFB-Sportgericht belegt Dawid Kownacki von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.