DFB-Sportgericht

5000 Euro Geldstrafe für RSV Eintracht 1949

03.02.2026

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten RSV Eintracht 1949 im schriftlichen Verfahren wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1700 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 17. August 2025 hatte ein Eintracht-Zuschauer einen Kaiserslauterer Spieler auf diskriminierende Art und Weise beleidigt. 

Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb