DFB-Sportgericht
350.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das DFB-Sportgericht hat den VfB Stuttgart wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Rahmen des DFB-Pokalfinales am 24. Mai 2025 in Berlin mit einer Geldstrafe in Höhe von 350.000 Euro belegt.
Die Sanktion basiert auf zahlreichen pyrotechnischen Vorfällen im Stuttgarter Zuschauerblock, die sich über alle Spielphasen erstreckten – von der Vorspielzeit bis in die Nachspielphase. Berücksichtigt wurde dabei die besondere Schwere und Gefährlichkeit der Vorfälle. Insgesamt wurden hunderte pyrotechnische Gegenstände gezündet, darunter Bengalische Feuer, Raketen, Rauchkörper und Böller.
116.700 Euro Nachlass
Dem VfB Stuttgart wird gestattet, bis zu 116.700 Euro der Geldstrafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Eine dementsprechende Mittelverwendung für präventive Zwecke ist dem DFB bis spätestens 31. März 2026 nachzuweisen. Gegen das Urteil hat der VfB Stuttgart fristwahrend Einspruch eingelegt.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: sl

98.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.100 Euro.

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.

30.800 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt.