DFB-Sportgericht
260.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 260.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 87.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 7. Dezember 2025 zündeten Bremer Zuschauer vor und während der Partie insgesamt fünf Böller, einen Heuler und mindestens 237 Bengalische Feuer. Zudem schossen sie 16 Raketen ab, von denen zwei auf dem Spielfeld landeten.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Verls Otto
Das DFB-Sportgericht belegt Fynn Otto vom Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Drittligaspiel.

98.325 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.325 Euro.

Ein Spiel Sperre für Stuttgarts Beck
Das Sportgericht des DFB hat Kiara Beck vom VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt.