DFB-Sportgericht
125.600 Euro Geldstrafe für FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 41.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Bundesligaspiels beim Hamburger SV am 29. August 2025 zündeten St. Pauli-Anhänger 122 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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