DFB-Sportgericht
10.000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3300 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
In der 72. Spielminute des Drittligaspiels gegen Energie Cottbus am 1. November 2025 machte ein Münchener Zuschauer "Affenlaute" in Richtung eines Cottbuser Spielers. Zudem wurde ein Becher in Richtung des Spielers auf das Spielfeld geworfen. Die Partie wurde daraufhin für sieben Minuten unterbrochen und eine Stadiondurchsage veranlasst. Die verantwortliche Person wurde identifiziert und der Polizei übergeben. 1860 München hat sich bei dem betroffenen Cottbuser Spieler entschuldigt und ist im folgenden Heimspiel mit dem Schriftzug "SECHZIG GEGEN RASSISMUS" auf dem Trikot angetreten.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
10.050 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 10.050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3350 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Vor dem DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig am 28. Oktober 2025 schossen Cottbuser Anhänger eine Rakete ab und zündeten mindestens 24 Bengalische Fackeln. Zudem warfen Heimzuschauer in der 28. Minute ein Feuerzeug, nach der Partie wurden beim Abgang des Schiedsrichter-Teams zwei weitere Feuerzeuge geworfen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Hohe Geldstrafen für Union Berlin
Das Sportgericht des DFB belegt den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 234.500 Euro.

39.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg
Das Sportgericht des DFB hat den 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Hoffenheims Burger
Das DFB-Sportgericht belegt Wouter Burger vom Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.