DFB-Sportgericht
10.000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3300 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
In der 72. Spielminute des Drittligaspiels gegen Energie Cottbus am 1. November 2025 machte ein Münchener Zuschauer "Affenlaute" in Richtung eines Cottbuser Spielers. Zudem wurde ein Becher in Richtung des Spielers auf das Spielfeld geworfen. Die Partie wurde daraufhin für sieben Minuten unterbrochen und eine Stadiondurchsage veranlasst. Die verantwortliche Person wurde identifiziert und der Polizei übergeben. 1860 München hat sich bei dem betroffenen Cottbuser Spieler entschuldigt und ist im folgenden Heimspiel mit dem Schriftzug "SECHZIG GEGEN RASSISMUS" auf dem Trikot angetreten.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
10.050 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 10.050 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3350 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Vor dem DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig am 28. Oktober 2025 schossen Cottbuser Anhänger eine Rakete ab und zündeten mindestens 24 Bengalische Fackeln. Zudem warfen Heimzuschauer in der 28. Minute ein Feuerzeug, nach der Partie wurden beim Abgang des Schiedsrichter-Teams zwei weitere Feuerzeuge geworfen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Carlsen
Das Sportgericht des DFB sperrt Fredrik Carlsen vom FC Ingolstadt 04 wegen Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangener sportwidriger Handlung für drei Drittligaspiele. Luca Erlein von der TSG Hoffenheim II muss zweimal aussetzen.

Geldstrafe und teilweiser Zuschauerausschluss für den 1. FC Magdeburg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 186.600 Euro. Zudem ordnete das Sportgericht an, dass zwei Heimspiele der Meisterschaftsrunde unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden müssen.

Ein Spiel Sperre für Darmstadts Pfeiffer
Das DFB-Sportgericht belegt Patric Pfeiffer vom Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.