700 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

In der 62. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 20. April 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich zwei Rauchtöpfe abgebrannt.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch vor dem DFB-Sportgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

In der 62. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 20. April 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich zwei Rauchtöpfe abgebrannt.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch vor dem DFB-Sportgericht eingelegt werden.