4900 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4900 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 3. Mai 2019 zündeten Osnabrücker Zuschauer 14 Bengalische Feuer. Dies führte zu einer starken Rauchentwicklung in der Ostkurve.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4900 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 3. Mai 2019 zündeten Osnabrücker Zuschauer 14 Bengalische Feuer. Dies führte zu einer starken Rauchentwicklung in der Ostkurve.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.