16.750 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 16.750 Euro belegt.

In der ersten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 3. März 2019 zündeten Münchner Zuschauer einen Leuchtstab und ein Bengalisches Feuer. Vor Beginn der zweiten Halbzeit wurden im Münchner Zuschauerblock mindestens 20 Bengalische Feuer abgebrannt, so dass die Partie erst mit mehr als einminütiger Verspätung wieder angepfiffen werden konnte. In der 48. Minute wurde erneut ein Bengalisches Feuer gezündet. Außerdem zeigten Münchner Zuschauer ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt.

Darüber hinaus brannten Münchner Zuschauer im Drittligaspiel beim FSV Zwickau am 4. Mai 2019 mindestens 17 pyrotechnische Gegenstände ab. Ferner wurde abermals ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 16.750 Euro belegt.

In der ersten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 3. März 2019 zündeten Münchner Zuschauer einen Leuchtstab und ein Bengalisches Feuer. Vor Beginn der zweiten Halbzeit wurden im Münchner Zuschauerblock mindestens 20 Bengalische Feuer abgebrannt, so dass die Partie erst mit mehr als einminütiger Verspätung wieder angepfiffen werden konnte. In der 48. Minute wurde erneut ein Bengalisches Feuer gezündet. Außerdem zeigten Münchner Zuschauer ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt.

Darüber hinaus brannten Münchner Zuschauer im Drittligaspiel beim FSV Zwickau am 4. Mai 2019 mindestens 17 pyrotechnische Gegenstände ab. Ferner wurde abermals ein Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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