DFB-Sportgericht
Drei Spiele Sperre gegen Bielefelds Mehlem

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marvin Mehlem vom Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Mehlem war in der 51. Minute der Zweitligapartie bei der SV Elversberg am 21. März 2026 von Schiedsrichter Felix Bickel des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Innenraumverbot für Viktoria Kölns Torwarttrainer Rauhut
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Rauhut, Torwarttrainer des Drittligisten FC Viktoria Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Rauhut hatte sich in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 22. März 2026 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und war daraufhin vom Unparteiischen Felix Weller mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Autor: dfb

DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung im Fall Dresden
Das Bundesgericht des DFB hat eine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden vertagt. "Das Bundesgericht wird am 6. August eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann", sagt Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des Bundesgerichts.

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.