DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Arnold

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maximilian Arnold vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Arnold war in der 26. Minute der Bundesligapartie gegen den SC Freiburg am 26. April 2025 von Schiedsrichter Sven Jablonski des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Leipzigs Bitshiabu
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat El Chadaille Bitshiabu vom Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Bitshiabu war in der 50. Minute der Bundesligapartie bei Eintracht Frankfurt am 26. April 2025 von Schiedsrichter Matthias Jöllenbeck des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.