DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Arnold

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Maximilian Arnold vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Arnold war in der 26. Minute der Bundesligapartie gegen den SC Freiburg am 26. April 2025 von Schiedsrichter Sven Jablonski des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Leipzigs Bitshiabu
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat El Chadaille Bitshiabu vom Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Bitshiabu war in der 50. Minute der Bundesligapartie bei Eintracht Frankfurt am 26. April 2025 von Schiedsrichter Matthias Jöllenbeck des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.

30.800 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Mainzer Nebel
Das Sportgericht des DFB belegt Paul Nebel vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.