DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Rothe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tom Rothe vom Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Rothe war in der 37. Minute der Bundesligapartie beim 1. FC Heidenheim am 11. Januar 2025 von Schiedsrichter Robert Hartmann des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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