DFB-Sportgericht
340.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutscher Fußball-Bund (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 340.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 113.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
In der 9. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 6. Februar 2026 zündeten Berliner Zuschauer mindestens 200 Bengalische Feuer. Das Spiel musste aufgrund dessen für annähernd sieben Minuten unterbrochen werden.
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Autor: dfb

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.