DFB-Sportgericht
340.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutscher Fußball-Bund (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 340.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 113.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
In der 9. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 6. Februar 2026 zündeten Berliner Zuschauer mindestens 200 Bengalische Feuer. Das Spiel musste aufgrund dessen für annähernd sieben Minuten unterbrochen werden.
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Autor: dfb

Vier Spiele Sperre für Potsdams Dias de Souza
Das Sportgericht des DFB belegt Thalia Dias de Souza vom 1. FFC Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren wegen Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall mit einer Sperre in Höhe von vier Pflichtspielen.

Zwei Futsal-Bundesligaspiele Sperre für Mülheims Dinarvandi
Das DFB-Sportgericht hat Pooria Dinarvandi vom PCF Futsal Mülheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Futsal-Bundesligaspielen belegt.

DFB-Sportgericht entscheidet über Einsprüche von Bayern und Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat über die Einsprüche wegen der pyrotechnischen Vorfälle im Rahmen des DFB-Pokalendspiel entschieden. Der VfB Stuttgart wurde mit einer Geldstrafe von 200.000 Euro belegt, der FC Bayern mit 170.000 Euro.