DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Karazor

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Atakan Karazor vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Karazor war in der 69. Minute der Bundesligapartie bei der TSG Hoffenheim am 2. Mai 2026 von Schiedsrichter Sascha Stegemann des Feldes verwiesen worden.
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Bielefeld-Coach Kniat
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michel Kniat, Trainer des Zweitligisten Arminia Bielefeld, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Kniat hatte sich nach dem Zweitligaspiel gegen den VfL Bochum am 2. Mai 2026 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Tobias Stieler verhalten und daraufhin vom Unparteiischen die Rote Karte gesehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung im Fall Dresden
Das Bundesgericht des DFB hat eine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden vertagt. "Das Bundesgericht wird am 6. August eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann", sagt Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des Bundesgerichts.

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.