DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Mainzer Nebel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Paul Nebel vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Nebel war in der 28. Minute der Bundesligapartie beim SC Freiburg am 30. November 2025 von Schiedsrichter Daniel Schlager des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Regensburgs Seidel
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Nick Seidel vom Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Seidel war in der 37. Minute der Drittligapartie gegen Hansa Rostock am 30. November 2025 von Schiedsrichter Yannick Rupert des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Kölns Engelhardt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Florian Engelhardt vom Drittligisten Viktoria Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen
Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Engelhardt war in der 57. Minute der Drittligapartie bei Energie Cottbus am 29. November 2025 von Schiedsrichter Timon Schulz des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Drei Spiele Sperre für Meiser von Gladbachs U 23
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Tyler Louis Meiser vom Regionalligisten Borussia Mönchengladbach U 23 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Meiser war in der 25. Minute der Regionalligapartie beim FC Gütersloh am 29. November 2025 von Schiedsrichter Luca Marx des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Bremens Arfaoui
Das DFB-Sportgericht belegt Amira Arfaoui vom Frauen-Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen die Gegnerin mit einer Sperre von zwei Spielen.

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.