DFB-Sportgericht

Zwei Spiele Sperre für Mainzer Zentner

29.09.2025
Muss nach seinem Platzverweis aussetzen: Robin Zentner (M.) vom FSV Mainz 05 Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Robin Zentner vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Zentner war in der 67. Minute der Bundesligapartie gegen Borussia Dortmund am 27. September 2025 von Schiedsrichter Tobias Reichel des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Spiel Innenraumverbot für St. Paulis Athletiktrainer Rashwan

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Karim Rashwan, Athletiktrainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für ein Meisterschaftsspiel der Bundesliga belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Rashwan hatte sich in der Nachspielzeit der ersten Hälfte des Bundesligaspiels gegen Bayer Leverkusen am 27. September 2025 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team um Martzin Petersen geäußert und daraufhin vom Unparteiischen die Rote Karte gesehen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Autor: dfb