DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Van den Berg war in der 82. Minute der Bundesligapartie gegen den 1. FC Union Berlin am 20. Dezember 2025 von Schiedsrichter Christian Dingert des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Berlins Leistner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Toni Leistner vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Leistner war in der 85. Minute der Zweitligapartie gegen Arminia Bielefeld am 19. Dezember 2025 von Schiedsrichter Jarno Wienefeld des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Herthas Kownacki
Das DFB-Sportgericht belegt Dawid Kownacki von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.

5000 Euro Geldstrafe für RSV Eintracht 1949
Das DFB-Sportgericht belegt den Oberligisten RSV Eintracht 1949 im schriftlichen Verfahren wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro.

93.500 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 93.500 Euro.