DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Van den Berg war in der 82. Minute der Bundesligapartie gegen den 1. FC Union Berlin am 20. Dezember 2025 von Schiedsrichter Christian Dingert des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Berlins Leistner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Toni Leistner vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Leistner war in der 85. Minute der Zweitligapartie gegen Arminia Bielefeld am 19. Dezember 2025 von Schiedsrichter Jarno Wienefeld des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Münsters Jaeckel
Das DFB-Sportgericht belegt Paul Jaeckel vom Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Köhn
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Derrick Arthur Köhn vom Bundesligisten 1. FC Union Berlin wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.

Geldstrafen und Auflagen für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim in mündlicher Verhandlung wegen Zuschauerfehlverhaltens in zwei Drittligaspielen zu 61.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Zudem muss der Verein einen Anti-Diskriminierungs-Plan erstellen.