DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Ingolstadts Kügel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Julian Kügel vom Drittligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Kügel war in der 33. Minute der Drittligapartie bei Erzgebirge Aue am 7. Dezember 2025 von Schiedsrichter Simon Schreiner des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Bielefelds Arifi
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Amateurspieler Aisa Mohand Arifi vom Futsal-Bundesligisten MCH Futsal Club Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Futsal-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Futsal-Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Arifi war in der 36. Minute des Meisterschaftsspiels beim TSV Weilimdorf am 6. Dezember 2025 von Schiedsrichter Fabian Zimmermann des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Münsters Jaeckel
Das DFB-Sportgericht belegt Paul Jaeckel vom Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Köhn
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Derrick Arthur Köhn vom Bundesligisten 1. FC Union Berlin wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.

Geldstrafen und Auflagen für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat den SV Waldhof Mannheim in mündlicher Verhandlung wegen Zuschauerfehlverhaltens in zwei Drittligaspielen zu 61.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Zudem muss der Verein einen Anti-Diskriminierungs-Plan erstellen.