DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Ingolstadts Kügel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Julian Kügel vom Drittligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Kügel war in der 33. Minute der Drittligapartie bei Erzgebirge Aue am 7. Dezember 2025 von Schiedsrichter Simon Schreiner des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Bielefelds Arifi
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Amateurspieler Aisa Mohand Arifi vom Futsal-Bundesligisten MCH Futsal Club Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Futsal-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Futsal-Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Arifi war in der 36. Minute des Meisterschaftsspiels beim TSV Weilimdorf am 6. Dezember 2025 von Schiedsrichter Fabian Zimmermann des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Bremens Arfaoui
Das DFB-Sportgericht belegt Amira Arfaoui vom Frauen-Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen die Gegnerin mit einer Sperre von zwei Spielen.

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.