DFB-Sportgericht
220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 73.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 14. Januar 2026 zündeten Kölner Anhänger zahlreiche pyrotechnische Gegenstände. Der DFB-Kontrollausschuss geht nach Inaugenscheinnahme von Videomaterial von mindestens 110 pyrotechnischen Gegenständen (mindestens 100 Bengalische Feuer und 10 Rauchkörper) aus. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Spiel in der 3. Spielminute für ca. 9 Minuten unterbrochen werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

Drei Spiele Sperre gegen Bielefelds Mehlem
Das Sportgericht des DFB hat Marvin Mehlem vom Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen belegt.

Ein Futsal-Bundesligaspiel Sperre für Münsters Auth
Das DFB-Sportgericht hat Moritz Auth vom SC Preußen Münster Futsal im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt.