DFB-Sportgericht
220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 73.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 14. Januar 2026 zündeten Kölner Anhänger zahlreiche pyrotechnische Gegenstände. Der DFB-Kontrollausschuss geht nach Inaugenscheinnahme von Videomaterial von mindestens 110 pyrotechnischen Gegenständen (mindestens 100 Bengalische Feuer und 10 Rauchkörper) aus. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Spiel in der 3. Spielminute für ca. 9 Minuten unterbrochen werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Autor: dfb

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.

359.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das Sportgericht des DFB belegt den FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 359.000 Euro.