DFB-Sportgericht
10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Blessin, den Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Blessin hatte sich nach dem Bundesligaspiel gegen den SC Freiburg am 22. März 2026 in einem Interview unsportlich gegenüber Schiedsrichter Florian Badstübner geäußert und dabei dessen Unparteilichkeit infrage gestellt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Essenerin Meißner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jacqueline Meißner vom Frauen-Bundesligisten SGS Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Meißner war in der achten Minute der Frauen-Bundesligapartie gegen den FC Bayern München am 20. März 2026 von Schiedsrichterin Franziska Wildfeuer des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.