DFB-Sportgericht
10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Blessin, den Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Blessin hatte sich nach dem Bundesligaspiel gegen den SC Freiburg am 22. März 2026 in einem Interview unsportlich gegenüber Schiedsrichter Florian Badstübner geäußert und dabei dessen Unparteilichkeit infrage gestellt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Essenerin Meißner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jacqueline Meißner vom Frauen-Bundesligisten SGS Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Meißner war in der achten Minute der Frauen-Bundesligapartie gegen den FC Bayern München am 20. März 2026 von Schiedsrichterin Franziska Wildfeuer des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Autor: dfb

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.

359.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das Sportgericht des DFB belegt den FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 359.000 Euro.