DFB-Sportgericht
10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Blessin, den Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Blessin hatte sich nach dem Bundesligaspiel gegen den SC Freiburg am 22. März 2026 in einem Interview unsportlich gegenüber Schiedsrichter Florian Badstübner geäußert und dabei dessen Unparteilichkeit infrage gestellt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Essenerin Meißner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jacqueline Meißner vom Frauen-Bundesligisten SGS Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Meißner war in der achten Minute der Frauen-Bundesligapartie gegen den FC Bayern München am 20. März 2026 von Schiedsrichterin Franziska Wildfeuer des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Autor: dfb

DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung im Fall Dresden
Das Bundesgericht des DFB hat eine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden vertagt. "Das Bundesgericht wird am 6. August eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann", sagt Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des Bundesgerichts.

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.