DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Hoffenheims Östigaard

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Leo Östigaard vom Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Östigaard war in der 28. Minute der Bundesligapartie bei RB Leipzig am 5. April 2025 von Schiedsrichter Robert Hartmann des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Düsseldorfs van Brederode
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Myron van Brederode vom Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Van Brederode war in der 70. Minute der Zweitligapartie gegen Preußen Münster am 5. April 2025 von Schiedsrichter Florian Lechner des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Bremens Friedl
Das DFB-Sportgericht belegt Marco Friedl vom Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

DFB-Sportgericht hebt Sperre gegen Schalkes Ndiaye auf
Das DFB-Sportgericht hat den im Zweitligaspiel zwischen der SV Elversberg und dem FC Schalke 04 am 12. April 2026 gegen Schalkes Moussa Ndiaye ausgesprochenen Feldverweis aufgehoben. Eine automatisch eintretende Sperre entfällt damit.

340.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 340.000 Euro belegt.