DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Herthas Zeefuik

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Deyovaisio Zeefuik vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Zeefuik war in der 88. Minute der Zweitligapartie gegen den 1. FC Heidenheim am 15. August 2026 von Schiedsrichter Lukas Benen des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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