DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Herthas Gechter

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Linus Gechter vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Gechter war in der 77. Minute der Zweitligapartie bei Preußen Münster am 9. Mai 2025 von Schiedsrichter Patrick Ittrich des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Drei Spiele Sperre für Kassen von Freiburg II
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Julia Kassen vom Frauen-Zweitligisten SC Freiburg II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen die Gegnerin mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.
Kassen war in der 70. Minute der Frauen-Zweitligapartie beim Hamburger SV am 11. Mai 2025 von Schiedsrichterin Sarah Wilms des Feldes verwiesen worden.
Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

111.600 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro.

489.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in Gesamthöhe von 489.100 Euro.

149.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 149.000 Euro belegt.