DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Herthas Eichhorn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kennet Eichhorn vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Eichhorn war in der 73. Minute der Zweitligapartie bei Eintracht Braunschweig am 19. April 2026 von Schiedsrichter Patrick Alt des Feldes verwiesen worden.
Ein Spiel Innenraumverbot für Bremens Co-Trainer Hoepner
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jan Hoepner, Co-Trainer des Bundesligisten Werder Bremen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Hoepner hatte sich in der Nachspielzeit der Bundesligapartie gegen den Hamburger SV am 18. April 2026 unsportlich verhalten und daraufhin von Schiedsrichter Florian Exner die Rote Karte gesehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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