DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Gladbachs Castrop

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jens Castrop vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Castrop war in der 19. Minute der Bundesligapartie gegen den FC Bayern München am 25. Oktober 2025 von Schiedsrichter Sascha Stegemann des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Drei Spiele Sperre für Braunschweigs Yardimci
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erencan Yardimci vom Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Yardimci war in der 20. Minute der Zweitligapartie gegen Hannover 96 am 26. Oktober 2025 von Schiedsrichter Robert Hartmann des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Andernachs Krumscheid
Das DFB-Sportgericht belegt Sarah Krumscheid vom Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von zwei Spielen.

2000 Euro Geldstrafe für Darmstadts Trainer Kohfeldt
Das DFB-Sportgericht belegt Florian Kohfeldt, Trainer des Zweitligisten SV Darmstadt 98, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

Geldstrafen, Zuschauerteilausschluss und Auflagen für Dresden und Hertha
In den Verfahren bezüglich der Vorfälle im Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 in Dresden hat das DFB-Sportgericht nach Antragstellung durch den DFB-Kontrollausschuss seine Entscheidungen mitgeteilt.