DFB-Sportgericht

Zwei Spiele Sperre für Freiburgs Stierli

20.10.2026
Nach Platzverweis gegen Leipzig gesperrt: Freiburgs Julia Stierli Foto: IMAGO

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Julia Stierli vom Frauen-Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Stierli war in der 18. Minute der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am 16. Oktober 2026 von Schiedsrichterin Daniela Kottmann des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Spiel Innenraumverbot für Marc Ernzer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Marc Ernzer, Trainerassistent des 1. FC Köln, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der Frauen-Bundesliga belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Offizielle darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Ernzer hatte sich beim Spiel gegen den Hamburger SV am 17. Oktober 2026 unsportlich Verhalten, indem er sich während der Halbzeitpause beim Gang in die Kabine dem gesamten Schiedsrichtergespann gegenüber unsportlich äußerte. Ernzer wurde daraufhin zu Beginn der zweiten Halbzeit mittels Roter Karte des Innenraums verwiesen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Autor: dfb