DFB-Sportgericht

Zwei Spiele Sperre für Dortmunds Inacio

31.08.2026
Sieht im Heimspiel gegen den HSV die Rote Karte: Dortmunds Samuele Inacio Foto: picture alliance / firo Sportphoto | Jürgen Fromme

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Samuele Inacio vom Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Inacio war in der 77. Minute des Bundesligaspiels gegen den Hamburger SV am 29. August 2026 von Schiedsrichter Felix Zwayer des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Zwei Spiele Sperre für Fortuna Kölns Majetic

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Luca Majetic vom Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Majetic war in der 43. Minute des Drittligaspiels beim SC Verl am 29. August 2026 von Schiedsrichter Luca Sambill des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Saarbrückens Co-Trainer Gaétan Krebs

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gaétan Krebs, Co-Trainer des Drittigisten 1. FC Saarbrücken, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt. Darüber hinaus wurde Krebs mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Krebs hatte sich nach beim Drittligaspiel gegen FC Hansa Rostock am 30. August 2026 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team um Michael Bacher verhalten und daraufhin vom Unparteiischen die Rote Karte gesehen. Dass sich Krebs nach Ausspruch der Roten Karte weiterhin unsportlich verhalten und den Innenraum nicht umgehend verlassen hatte, fällt straferschwerend ins Gewicht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb