DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Dortmunds Bellingham

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jobe Bellingham vom Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Bellingham war in der 53. Minute der Bundesligapartie beim SC Freiburg am 14. Dezember 2025 von Schiedsrichter Felix Zwayer des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für St. Paulis Smith
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eric Smith vom Bundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Smith war in der Nachspielzeit der ersten Halbzeit der Bundesligapartie gegen den 1. FC Heidenheim am 13. Dezember 2025 von Schiedsrichter Sören Storks des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

118.200 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 118.200 Euro.

DFB-Präsidium beschließt neuen Strafzumessungsleitfaden
Das DFB-Präsidium hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften beschlossen.

Zwei Freundschaftsspiele Sperre für Münsters Tikvic
Das Sportgericht des DFB belegt Antonio Tikvic von Preußen Münster wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Freundschaftsspielen.