DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Bremens Sugawara

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Yukinari Sugawara von Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Sugawara war in der 2. Minute des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 9. Mai 2026 von Schiedsrichter Sören Storks des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Sperre für Herthas Brekalo
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Josip Brekalo von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Brekalo war in der 32. Minute des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 10. Mai 2026 von Schiedsrichter Michael Bacher des Feldes verwiesen worden, nachdem er durch ein Foulspiel eine offensichtliche Torchance verhindert hatte.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.