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Zwei Spiele Sperre für Augsburgs Maier

15.04.2025
Sieht im Spiel beim VfL Bochum die Rote Karte: Augsburgs Arne Maier (r.) Foto: Getty Images

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Arne Maier vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Maier war in der 80. Minute der Bundesligapartie beim VfL Bochum am 12. April 2025 von Schiedsrichter Martin Petersen des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Zwei Spiele Sperre für Paderborns Castaneda

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Santiago Castaneda vom Zweitligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Castaneda war in der 63. Minute der Zweitligapartie gegen Fortuna Düsseldorf am 13. April 2025 von Schiedsrichter Dr. Robert Kampka des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ein Spiel Innenraumverbot für Viktoria-Trainer Janßen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Olaf Janßen, den Trainer des Drittligisten FC Viktoria Köln, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Janßen hatte sich in der 69. Minute des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 13. April 2025 unsportlich am Spielfeldrand verhalten und daraufhin von Schiedsrichter Daniel Bartnitzki die Rote Karte gesehen.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Kategorien: Über uns, DFB-Sportgericht

Autor: dfb