DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Augsburgs Essende

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Samuel Essende vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Essende war in der 70. Minute der Bundesligapartie gegen den 1. FSV Mainz 05 am 20. September 2024 von Schiedsrichter Sören Storks des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Rumpf
Zudem hat das DFB-Sportgericht Jan-Luca Rumpf vom Drittligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Rumpf war in der 64. Minute des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 22. September 2024 von Schiedsrichter Mario Hildenbrand des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

159.500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des DFB hat den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 159.500 Euro belegt.

20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

128.800 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 128.800 Euro.