DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Augsburgs Essende

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Samuel Essende vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Essende war in der 70. Minute der Bundesligapartie gegen den 1. FSV Mainz 05 am 20. September 2024 von Schiedsrichter Sören Storks des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Rumpf
Zudem hat das DFB-Sportgericht Jan-Luca Rumpf vom Drittligisten Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Rumpf war in der 64. Minute des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 22. September 2024 von Schiedsrichter Mario Hildenbrand des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Geldstrafe und teilweiser Zuschauerausschluss für den 1. FC Magdeburg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 186.600 Euro. Zudem ordnete das Sportgericht an, dass zwei Heimspiele der Meisterschaftsrunde unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden müssen.

Ein Spiel Sperre für Darmstadts Pfeiffer
Das DFB-Sportgericht belegt Patric Pfeiffer vom Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

440.250 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Bundesligist Eintracht Frankfurt wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 440.250 Euro.