DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Innenraumverbot für Saarbrückens Physiotherapeut Sänger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Frank Sänger, Physiotherapeut beim Drittligisten 1. FC Saarbrücken, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele der 3. Liga belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Physiotherapeut darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Sänger hatte in der Nachspielzeit der ersten Hälfte der Verlängerung des Zweitligarelegations-Rückspiels bei Eintracht Braunschweig am 27. Mai 2024 einen vollen Becher auf einen ausgewechselten Braunschweiger Spieler geworfen und daraufhin von Schiedsrichter Tobias Stieler die Rote Karte gesehen. Anschließend baute er sich vor dem Unparteiischen auf und schrie ihn an.
Der Physiotherapeut beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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