DFB-Sportgericht

Zwei Spiele Innenraumverbot für Kiels Sportlichen Leiter Meinhardt

19.08.2026
Vom DFB-Sportgericht wegen unsportlichen Verhaltens bestraft: Kiels Sportlicher Leiter Meinhardt Foto: IMAGO

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Meinhardt, den Sportlichen Leiter des Zweitligisten Holstein Kiel, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele belegt. 

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Offizielle darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Darüber hinaus wurde Meinhardt mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Meinhardt hatte während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 14. August 2026 den vierten Offiziellen Leonidas Exuzidis zweimal deutlich spürbar an Arm und Schulter gefasst. Dies hatte Exuzidis als konfrontativ und grob unsportlich bewertet. Dafür sah Meinhardt die Rote Karte.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb